EHRENKODEX

FÜR DIE MITGLIEDER, MANDATS- UND FUNKTIONSTRÄGER DER UNABHÄNGIGEN WÄHLERGEMEINSCHAFT BÜRGER FÜR LÜBECK

„Wenn die Bürger […] wohlunterrichtet entscheiden, wird aus der großen Zahl der kleinen Unterschiede immer der Volonté générale (Gemeinwille) hervorgehen, und die Entscheidung wäre immer gut.“

Jean.Jacques Rousseau (1712-1778)

 

PRÄAMBEL

 

UNSER EHRENKODEX IST MEHR ALS EINE RICHTLINIE, ER IST SOZUSAGEN UNSERE VERFASSUNG. NUR WER SICH AN DIESE VERFASSUNG HÄLT, LEBT DIE WERTE, FÜR DIE UNSERE WÄHLERGEMEINSCHAFT STEHT.

 

DIE WESENTLICHEN ELEMENTE UNSERES EHRENKODEXES SIND:

 

- EINHALTUNG DER MENSCHENRECHTE, CHANCENGLEICHHEIT, TRANSPARENZ, FAIRNESS, EHRLICHKEIT SOWIE EINDEUTIGE POSITIONEN IM KAMPF GEGEN DISKRIMINIERUNG, BESTECHLICHKEIT UND KORRUPTION.

 

- WIR ERWARTEN VON UNSEREN MITGLIEDERN, MANDATS- UND FUNKTIONSTRÄGERN, DASS SIE NEBEN DIESEM EHRENKODEX DAS DEMOKRATISCHE PRINZIP UNSERES STAATES ACHTEN, SÄMTLICHE GESETZE BEFOLGEN, INTERESSENSKONFLIKTE VERMEIDEN UND UNSERE GESELLSCHAFTLICHEN WERTE, SITTEN UND TRADITIONEN BERÜCKSICHTIGEN.

 

- UNSERE KOMMUNALEN MANDATSTRÄGER WERDEN KORRUPTES VERHALTEN WEDER BEI DER VERWALTUNG DER STADT NOCH BEI SICH SELBST DULDEN.

 

- WIR BEKENNEN UNS ZU UNSERER VERANTWORTUNG, DIE MITGLIEDSCHAFT, DAS MANDAT UND DIE FUNKTION UNEIGENNÜTZIG UND ZUM WOHLE UNSERER HANSESTADT LÜBECK AUSZUÜBEN.

 

 

HANSESTADT LÜBECK, SEPTEMBER 2012:

WIR, DIE BÜRGER FÜR LÜBECK, ÜBERNEHMEN VERANTWORTUNG

 

Politik ist Verantwortung
Unsere Mandats- und Funktionsträger

 

1) üben ihr Amt stets gewissenhaft aus,

2) missbrauchen ihr Amt nicht zu ihrem eigenen Vorteil und

3)geben mit ihrem Ausscheiden aus der Wählergemeinschaft sofort alle aufgrund der Mitgliedschaft in der Wählergemeinschaft erhaltenen Mandate und Ämter an die Wählergemeinschaft zurück.

 

Politik ist Bürgernähe

 

1) Unsere Mandats- und Funktionsträger achten stets alle Anliegen der Bürger, nicht nur die medienwirksamen. Auch klein wirkende Probleme sind ernst zu nehmen, da diese für einzelne Bürger unserer Stadt von großer Bedeutung sein können.

2)Unser vorrangiges Anliegen ist es, die Bürger in die Politik einzubeziehen. Die Nähe zum Bürger ist stets zu suchen und darf sich nicht nur auf den Zeitpunkt vor den Kommunalwahlen beschränken.

3)Grundlage unserer politischen Entscheidungen ist der Wille und das Interesse der Bürger. Ausschlaggebend ist stets das Gemeinwohl. Lobbyismus zugunsten einzelner Partikularinteressen hat auf unsere Entscheidungen keinen Einfluss.

 

Politik ist Handeln

 

1) Unsere Mandats- und Funktionsträger sind ausschließlich ihrem Gewissen, dem Bürger sowie dem Gesetz gegenüber verpflichtet. Jede Entscheidung wird gegenüber interessierten Bürgern klar und eindeutig begründet.

2)Unsere politischen Entscheidungen von heute dienen langfristigen Zielen. Sie orientieren sich an sämtlichen uns zur Verfügung stehenden Fakten und sachlichen Argumenten. Vorausschauendes Denken und Handeln ist zwingende Voraussetzung für unsere Entscheidungen.

3)Bei unseren politischen Entscheidungen spielen Parteigrenzen und Ideologien keine Rolle. Dient es dem Interesse der Bürger streben wir partei- und fraktionsübergreifende Lösungen an.

 

 

WIR, DIE BÜRGER FÜR LÜBECK, STEHEN FÜR BÜRGERBETEILIGUNG

 

Nur die demokratische Legitimierung der Entscheidungs-grundlagen, -träger und -prozesse in Politik und Verwaltung sowie die Mitwirkung der Bürger am politischen Leben unserer Stadt können Qualität und konkrete Ausgestaltung der städtischen Leistungen im Sinne des Allgemeinwohls sicherstellen. Die Bürger der Hansestadt Lübeck sind nicht Kunden ihrer Stadt, sie sind die Stadt; die Repräsentanten in Politik und Verwaltung sind ihre gewählten bzw. ernannten Treuhänder.

 

Wir bekennen uns zur Partizipation des Bürgers am politischen Prozess. Wir respektieren und fördern ohne Einschränkung die verfassungs- und kommunalrechtlich gegebenen Möglichkeiten für die Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte an der Teilhabe bei politischen Entscheidungsprozessen. Wir setzen uns daher beharrlich dafür ein, dass diese Möglichkeiten kontinuierlich weiter ausgebaut und vereinfacht werden.

 

WIR, DIE BÜRGER FÜR LÜBECK, STEHEN FÜR TRANSPARENZ

 

Die Bürger haben den Anspruch, die Entscheidungsgrundlagen der Kommunalpolitik zu kennen und zu erfahren, welche Kriterien und Fakten bei politischen Entscheidungen zur Geltung gelangt sind.

 

Transparenz und Rechenschaftspflicht sind unsere Maxime.

 

Daher sind unsere politischen Mandatsträger der Öffentlichkeit gegenüber verpflichtet, Entscheidungen oder deren Ausbleiben im Rahmen ihrer Mandatsausübung nachvollziehbar und umfassend zu begründen.

 

WIR, DIE BÜRGER FÜR LÜBECK, SIND GEGEN KORRUPTION UND GEGEN VETTERNWIRTSCHAFT

 

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, verpflichten wir uns, alle beruflichen und nebenberuflichen Tätigkeiten vor der Wahl bzw. Bestellung zu einem Mandat bzw. einer Funktion anzugeben und evtl. bestehende persönliche Interessenskonflikte umgehend anzuzeigen. Interessenskonflikte können insbesondere entstehen

 

1) durch den ausgeübten Beruf,

2) durch die Mitgliedschaft in anderen politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gremien, Vereinen oder Organisationen,

3) durch die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,

4) durch die Funktion in Vereinen, vergleichbarer Gremien und sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten und/oder

5) durch bestehende Berater- und Honorarverträge mit städtischen Organen oder Gesellschaften.

 

Geschäftliche Beziehungen mit der Stadt, zu städtischen Gesellschaften oder zu Dritten, die zu Interessenkollisionen bei der Wahrnehmung eines Mandates oder Amtes führen könnten, werden unverzüglich gegenüber dem Vorstand der Wählergemeinschaft offengelegt. Jedes Mitglied und jeder unserer Mandats- und Funktionsträger lehnt Zuwendungen und Aufmerksamkeiten ab, die ihm aufgrund seines Amtes angetragen werden und die die Gefahr der Vorteilsnahme, Meinungsbeeinflussung bzw. Interessenkollision bedeuten können. Im Falle erkennbarer/unvermeidbar erscheinender Interessenskonflikte entscheidet unser Schlichtungsausschuss das weitere Vorgehen.

 

WIR, DIE BÜRGER FÜR LÜBECK, GEHEN RESPEKTVOLL MITEINANDER UND MIT ANDEREN MENSCHEN UM

 

Für das Verhalten aller unserer Mitglieder, Mandats- und Funktionsträger im Amt, in der Öffentlichkeit, in der Presse, in Netzwerken, Internetforen etc. gelten folgende verbindliche Regeln:

 

1) Eine respektvolle Ausdrucksweise und ein höflicher Umgang miteinander gehören zu den Grundlagen in unserer Arbeit. Es ist für uns ein Tabu, andere Menschen zu hintergehen, zu mobben oder lächerlich zu machen.

2) Wir vermeiden alle emotionalen Auseinander-setzungen - sowohl innerhalb der Wählergemeinschaft als auch in der Öffentlichkeit - die sich auf subjektive Empfindungen statt auf sachliche Argumentationen beziehen.

3) Veröffentlichungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind uns grundsätzlich nicht gestattet.

4) Für jede Art von Veröffentlichung von Daten, Informationen, Bilder und dergleichen sowie den Folgen daraus sind die Nutzer der Quellen in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.

5) Im Namen der Wählergemeinschaft dürfen nur Dinge veröffentlicht werden, an denen der Veröffentlichende auch die Rechte hält bzw. niemand anderes Rechte hat. Für Veröffentlichungen mit Bezug zu Dritten ist deren Einverständnis erforderlich und einzuholen.

6) Rassistische, gewalttätige, politisch extremistische, sexistische, diskriminierende oder sonst anstößige Veröffentlichungen, sowie solche, die andere Personen, Volksgruppen oder religiöse Bekenntnisse beleidigen, verleumden, bedrohen oder verbal herabsetzen, sind uns nicht gestattet.

7) Persönliche oder private Nachrichten sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich gemacht werden.

Werden Sie Mitglied!

Bürger für Lübeck (BfL)
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT
IN DER HANSESTADT LÜBECK

Vorsitzender:
Lothar Möller
Am Langen Berg 7,
23569 Lübeck

Mobil: 0157 - 52 03 41 85

E-mail: moeller@buerger-fuer-luebeck.de

 

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Bürger für Lübeck
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